# Kärcher & Schuler Capital Management GmbH (www.kaercher-schuler.de) > Die große Überschrift Inhalt Rechtliches Kontakt Kärcher & Schuler Capital Management GmbH Eisenbahnstraße 18 77704 Oberkirch Unsere Standorte Persönliche Beratung an zwei Standorten – regional verwurzelt, modern ausgestattet und überregional für Sie erreichbar. Die große Überschrift Aktuelles aus der Presse Bekannt aus führenden Medien wie der Süddeutschen Zeitung und dem Münchner Merkur – aktuelle Artikel und Einblicke finden Sie hier: Durch das Anklicken eines der unten stehenden Buttons oder Links verlassen Sie die Seite der Kärcher & Schuler Capital Management GmbH und werden zu der Seite von einem externen Anbieter weitergeleitet. Der Link führt zu einem von Dritten erstellten Text; dieser dient lediglich unverbindlichen Informationszwecken (Marketing). Die große Überschrift Wir machen Kapital planbar Wir verbinden wissenschaftliche Kapitalanlage mit der steuerlich optimalen Anlagestruktur und generationsübergreifender Planung: 100% bankenunabhängig und 100% inhabergeführt. Vermögen braucht Vertrauen Die Kärcher & Schuler Capital Management GmbH wird geführt von den beiden Gründern und Gesellschaftern Samuel Kärcher und Richard Schuler. Richard Schuler Geschäftsführer & Gründer Richard Schuler ist seit 1978 in der Finanzbranche tätig. Als ehemaliger Leiter Private Banking bei der BW-Bank sowie der Deutschen Bank prägte er über Jahrzehnte den dortigen Ausbau der Vermögensverwaltung und bringt seine langjährige Erfahrung heute in die Kärcher & Schuler Capital Management GmbH ein. Samuel Kärcher Geschäftsführer & Gründer Als ehemaliger Portfoliomanager und Kapitalmarktanalyst prägt Samuel Kärcher maßgeblich die Anlagestrategien von Kärcher & Schuler. Seine Arbeit basiert auf den aktuellsten Erkenntnissen der Kapitalmarktforschung und findet unter anderem im hauseigenen Fonds KSCM QuantOptimum eine transparente Umsetzung. Unsere Expertise für Ihr Vermögen Wir entwickeln maßgeschneiderte Anlagelösungen für private und institutionelle Vermögen – bankenunabhängig, strategisch und generationenübergreifend gedacht. Diversifikation Echte Diversifikation am Aktienmarkt. Betriebsvermögen 58 % Steuer sparen auf Anlagen im Betriebsvermögen Vermögensschutz Vermögen schützen mit einem Stiftungskonzept. 400.000 Euro? Warum Freibeträge nicht ausreichen. Investieren in Gold Gold als Anlage - diese Fehler sollte man unbedingt vermeiden. Eine wichtige Information zur richtigen Anlageform in Gold. " Leistung ist dann gut, wenn sie konstant ist. " Unser Standort in Dauchingen Unser Standort in Dauchingen in der ehemaligen Geschäftsstelle der Volksbank beraten wir Sie persönlich in einem modernen Umfeld für individuelle Vermögensfragen. Unser Standort in Oberkirch Unser Standort in der historischen Villa Nikolaus verbindet stilvolle Räumlichkeiten mit persönlicher Beratung und einem vertrauensvollen Umfeld für individuelle Vermögensfragen. Unsere Standorte Persönliche Beratung an zwei Standorten – regional verwurzelt, modern ausgestattet und überregional für Si... ## Sitemap: - [Unser Blog - Kärcher & Schuler Capital Management](https://www.kaercher-schuler.de/blog) Inhalt Rechtliches Kontakt Kärcher & Schuler Capital Management GmbH Eisenbahnstraße 18 77704 Oberkirch Die große Überschrift Aktuelle Beiträge Finden Sie nachfolgend eine Auswahl von aktuellen und beliebten Blogartikeln, die auch Sie interessieren könnten. Unser BLOG Wir veröffentllichen regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen Themen an den Kapitalmärkten, grundsätzlichen Vermögensstrategien und Strukturfragen – verständlich aufbereitet, aktuell eingeordnet und mit wertvollen Impulsen für Anleger. Regelmäßige Einordnungen aktueller Entwicklungen aus Wirtschaft, Politik und internationalen Kapitalmärkten. Verständliche Analysen relevanter Finanzthemen mit Fokus auf langfristige Auswirkungen für Anleger. Interessante Beiträge zu Vermögensaufbau, Strukturfragen und strategischer Kapitalanlage. Generationen-Management Im Folgenden finden Sie unsere neuesten Blogartikel rund um das Thema Generationenmanagement. Kapitalanlage Im Folgenden finden Sie unsere neuesten Blogartikel rund um das Thema Kapitalanlage und Vermögensaufbau. Strukturkonzeption Im Folgenden finden Sie unsere neuesten Blogartikel rund um das Thema Strukturkonzeption. Unser BLOG Wir veröffentlichen regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen Themen an den Kapitalmärkten, grundsätzlichen Vermögensstrategien und Strukturfragen – verständlich aufbereitet, aktuell eingeordnet und mit wertvollen Impulsen für Anleger. Regelmäßige Einordnungen aktueller Entwicklungen aus Wirtschaft, Politik und internationalen Kapitalmärkten. Verständliche Analysen relevanter Finanzthemen mit Fokus auf langfristige Auswirkungen für Anleger. Interessante Beiträge zu Vermögensaufbau, Strukturfragen und strategischer Kapitalanlage. Neue Perspektiven und fundierte Denkanstöße für Unternehmer, Investoren und vermögende Privatpersonen. Aktuelle Beiträge Finden Sie nachfolgend eine Auswahl von aktuellen und beliebten Blogartikeln, die auch Sie interessieren könnten. Die große Überschrift Kapitalanlage Individuelle Anlagelösungen, strategisch geplant, professionell begleitet und steuerlich optimiert – abgestimmt auf Ihre persönlichen Ziele, Ihren Anlagehorizont sowie Ihre individuelle Lebenssituation. Strukturkonzeption Konzeptionierung einer individuell optimierten Anlagestruktur für Privat-, Betriebs- und Stiftungsvermögen unter Berücksichtigung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Generationenmanagement Vermögen langfristig sichern und generationenübergreifend weitergeben – Konzeption einer optimalen Nachfolgelösung für die Weitergabe und Sicherung von Vermögen. Inhalt Rechtliches Kontakt Kärcher & Schuler Capital Management GmbH Eisenbahnstraße 18 77704 Oberkirch Kapitalanlage Im Folgenden finden Sie unsere neuesten Blogartikel rund um das Thema Kapitalanlage und Vermögensaufbau. Strukturkonzeption Im Folgenden finden Sie unsere neuesten Blogartikel rund um das Thema Strukturkonzeption. Generationenmanagement Im Folgenden finden Sie unsere neuesten Blogartikel rund um das Thema Generationenmanagement. - [Datenschutz](https://www.kaercher-schuler.de/datenschutz) - [Zwölf Fonds, ein Risiko: Warum Diversifikation oft nur scheinbar besteht](https://www.kaercher-schuler.de/warum-diversifikation-oft-nur-scheinbar-besteht) Zwölf Fonds, ein Risiko: Warum Diversifikation oft nur scheinbar besteht Viele Depots enthalten zahlreiche Fonds und wirken breit gestreut. Tatsächlich hängen sie jedoch häufig von denselben Unternehmen, Regionen und Risikofaktoren ab. Echte Diversifikation geht deutlich weiter. Eine belastbare Depotanalyse blickt deshalb durch Fonds und ETFs hindurch. Welche Unternehmen tauchen mehrfach auf? Wie hoch ist das Gewicht der größten zehn Positionen? Welche Länder, Branchen, Unternehmensgrößen, Währungen und Zinsbindungen bestimmen das Ergebnis? Welche Risiken bestehen bereits im Unternehmen, in Immobilien oder im laufenden Einkommen? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich beurteilen, ob zwölf Fonds tatsächlich zwölf unterschiedliche Aufgaben erfüllen – oder nur zwölfmal dieselbe Wette enthalten. Gute Diversifikation beginnt nicht mit dem Kauf weiterer Produkte. Sie beginnt mit dem Verständnis dafür, was man bereits besitzt . Die bessere Bestandsaufnahme Ein Depot kann dutzende Fonds und tausende Einzeltitel enthalten – und dennoch überwiegend von denselben US-Großunternehmen, Branchen und Währungen abhängen. Entscheidend ist nicht die Zahl der Positionen, sondern welche wirtschaftlichen Risiken dahinterstehen. Echte Diversifikation beginnt dort, wo Anlageklassen, Regionen, Unternehmensgrößen und Risikotreiber tatsächlich unterschiedlich auf Marktveränderungen reagieren. Viele Verpackungen sind noch keine vielen Anlagen Zwölf Fonds wirken zunächst beruhigend. Doch Produktvielfalt ist nicht automatisch Risikovielfalt. Ein MSCI-World-ETF, ein US-Aktienfonds, ein Technologie-ETF und ein Fonds für digitale Zukunftsthemen können in ihren größten Positionen weitgehend dieselben Unternehmen enthalten. Auf dem Depotauszug stehen vier Produkte – wirtschaftlich betrachtet wurde dieselbe Anlageidee mehrfach gekauft. Das Depot sieht breit aus, reagiert aber auf dieselben Entwicklungen. Fallen US-Technologiewerte, steigen die Zinsen oder verliert der US-Dollar an Wert, können mehrere Bausteine gleichzeitig unter Druck geraten. Die entscheidende Frage lautet daher nicht: „Wie viele Positionen besitze ich?“ Sondern: „Von welchen Entwicklungen hängt mein Vermögen ab?“ Risiken verstecken sich hinter den Produktnamen Jede Anlage wird von Risikotreibern beeinflusst. Aktien reagieren auf Unternehmensgewinne, Konjunktur und Bewertungen. Langlaufende Anleihen reagieren stark auf das Zinsniveau. Unternehmensanleihen hängen zusätzlich von der Zahlungsfähigkeit der Emittenten ab. Dabei können unterschiedlich bezeichnete Anlagen überraschend ähnlich reagieren. Aktien und Anleihen desselben Unternehmens sind rechtlich verschieden, hängen aber beide von dessen wirtschaftlicher Stabilität ab. Hoch bewertete Wachstumsaktien und langlaufende Anleihen können zugleich unter steigenden Zinsen leiden. Entscheidend sind daher die Wirkungsketten: Was passiert bei einer Rezession, bei hartnäckiger Inflation, steigenden Zinsen oder einer Kreditkrise? Sind nahezu alle B... - [Gute Unternehmen, schlechte Aktien: Warum Qualität allein noch kein Kaufargument ist](https://www.kaercher-schuler.de/warum-qualitaet-allein-nicht-genuegt) Gute Unternehmen, schlechte Aktien: Warum Qualität allein noch kein Kaufargument ist Ein starkes Unternehmen ist nicht automatisch eine gute Geldanlage. An der Börse entscheidet nicht nur die Qualität eines Unternehmens, sondern auch, welche Erwartungen bereits im Kurs enthalten sind. Die Markteffizienzhypothese verlangt keinen blinden Glauben an jeden Börsenkurs. Sie mahnt zur Bescheidenheit gegenüber der eigenen Prognosefähigkeit. Beruht eine Entscheidung auf einer belastbaren Ertragsquelle – oder auf der Hoffnung, bekannte Informationen besser zu deuten als der Markt? Eine sinnvolle Antwort kann ein diversifiziertes, regelbasiertes Portfolio sein. Statt einzelne Gewinner oder Wendepunkte vorherzusagen, verteilt es das Vermögen auf unterschiedliche Ertragsquellen. Zielquoten und Rebalancing begrenzen spontane Reaktionen auf Schlagzeilen. Bewusste Gewichtungen nach Bewertung, Unternehmensgröße oder Profitabilität bleiben möglich. Entscheidend ist, dass sie systematisch, nachvollziehbar und langfristig durchhaltbar sind – nicht das Ergebnis einer einzelnen Marktmeinung. Ein gutes Unternehmen bleibt wertvoll. Eine gute Aktie wird daraus jedoch erst, wenn die Entwicklung besser ausfällt, als der heutige Preis erwarten lässt. Deshalb beginnt eine fundierte Anlageentscheidung mit der Frage: Welche Erwartungen bezahle ich bereits mit? Die praktische Konsequenz für langfristige Anleger Ein Unternehmen kann hervorragend geführt sein, stark wachsen und dennoch eine enttäuschende Aktie bleiben. Denn an der Börse zählt nicht nur, was ein Unternehmen leistet, sondern welche Erwartungen bereits im Preis enthalten sind. Der entscheidende Unterschied zwischen einer richtigen Einschätzung und einer rentablen Anlageentscheidung liegt häufig in einer Frage: Was weiß der Markt bereits? Ein gutes Unternehmen ist nicht zu jedem Preis ein gutes Investment Ein starkes Geschäftsmodell, steigende Umsätze, loyale Kunden und ein fähiges Management sind zweifellos wertvoll. Doch sie sagen noch nicht, ob die Aktie zum aktuellen Kurs attraktiv ist. Auch eine erstklassige Immobilie kann ein schlechtes Investment sein, wenn der Preis dauerhaft perfekte Bedingungen voraussetzt. Bei Aktien gilt dasselbe: Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Qualität, Erwartungen und Preis. Umgekehrt kann die Aktie eines mittelmäßigen Unternehmens steigen, wenn die Erwartungen niedrig waren und die Realität weniger schlecht ausfällt als befürchtet. Aktienkurse handeln Erwartungen – nicht die Gegenwart Der Wert einer Aktie beruht vereinfacht auf ihren künftig erwarteten Zahlungsströmen. Je stärker das erwartete Wachstum, desto mehr davon nehmen Anleger häufig im heutigen Preis vorweg. Je überzeugender die Unternehmensgeschichte ist, desto anspruchsvoller kann die Bewertung werden. Erwartetes Wachstum ist kein kostenloser Renditetreiber – es wurde bereits über einen höheren Kurs bezahlt. Ein Gewinnanstieg um 20 Prozent klingt hervorragend. Hatte der Markt jedoch 30 Prozent erwartet, k... - [Wenn der Anlageplan mit dem Kurs fällt: Warum Emotionen Rendite kosten](https://www.kaercher-schuler.de/warum-emotionen-rendite-kosten) Wenn der Anlageplan mit dem Kurs fällt: Warum Emotionen Rendite kosten In turbulenten Marktphasen treffen viele Anleger emotionale Entscheidungen. Eine erfolgreiche Anlagestrategie berücksichtigt deshalb nicht nur die Märkte, sondern auch typische Verhaltensmuster. Ein belastbarer Anlageplan entsteht vor der Krise. Er definiert Anlageziel, Zeithorizont, Liquiditätsbedarf, strategische Gewichtungen und Bandbreiten für das Rebalancing. Ebenso wichtig ist, wann die Strategie verändert werden darf – und welche Ereignisse ausdrücklich kein Anlass dafür sind. Rebalancing übersetzt Risikosteuerung in eine Regel: Stark gestiegene Anlagen werden auf ihr Zielgewicht zurückgeführt, zurückgebliebene Bausteine ergänzt. Damit geschieht systematisch, was emotional schwerfällt – nach Anstiegen Risiken zu begrenzen und nach Rückgängen nicht zu fliehen. Auch Liquiditätsreserven sind Verhaltensschutz. Wer Ausgaben nicht aus einem gefallenen Portfolio finanzieren muss, kann Schwankungen eher aushalten. Dokumentierte Entscheidungsgründe, feste Prüftermine und eine Pause vor größeren Umschichtungen reduzieren zusätzlich den Einfluss aktueller Schlagzeilen. Regeln sollen neue Informationen nicht ignorieren. Ändern sich Lebenssituation, Liquiditätsbedarf oder Risikotragfähigkeit, muss die Strategie überprüft werden. Ein fallender Kurs allein ist jedoch noch keine neue Anlagestrategie. Ein guter Anlageplan beweist seinen Wert, wenn die Kurse fallen, die Nachrichten beunruhigen und eine spontane Entscheidung besonders vernünftig erscheint. Genau dann sollte nicht die lauteste Emotion entscheiden, sondern die vorher festgelegte Systematik. Regeln schaffen Abstand zur aktuellen Stimmung Verlustpositionen bekommen noch eine Chance, erfolgreiche Anlagen werden vorsichtshalber verkauft und nach starken Kursanstiegen erscheint der Einstieg plötzlich besonders attraktiv. Solche Entscheidungen sind selten zufällig: Verlustaversion, Bestätigungsfehler und der übermäßige Blick auf die jüngste Vergangenheit folgen wiederkehrenden Mustern. Eine belastbare Strategie muss deshalb nicht nur Märkte berücksichtigen, sondern auch das Verhalten des Anlegers. Risikobereitschaft zeigt sich nicht im Fragebogen Erst wenn aus einem möglichen Verlust ein sichtbarer Betrag wird, zeigt sich die Risikobereitschaft. Ein Rückgang von 20 Prozent bedeutet bei 100.000 Euro Anlagevermögen 20.000 Euro, bei zwei Millionen Euro bereits 400.000 Euro. Die Marktbewegung ist identisch, emotional jedoch nicht. Ein Anlageplan muss daher zwei verschiedene Fragen beantworten: Welcher zwischenzeitliche Verlust kann finanziell getragen werden – und welcher wird psychologisch tatsächlich ausgehalten? Die objektive Risikotragfähigkeit und die persönliche Risikobereitschaft sind nicht zwangsläufig dasselbe. Unruhige Märkte testen somit nicht nur das Portfolio. Sie zeigen, ob die gewählte Strategie zur Person hinter dem Depot passt. Verluste verändern unsere Entscheidungen Daniel Kahneman und Amos Tversky zeigten ... - [1,54 % Steuern auf Aktiengewinne? Der Haken hinter dem Steuervorteil](https://www.kaercher-schuler.de/der-haken-hinter-dem-steuervorteil) 1,54 % Steuern auf Aktiengewinne? Der Haken hinter dem Steuervorteil Direkt gehaltene Aktien können in Kapitalgesellschaften steuerlich stark begünstigt sein. Warum dieser Vorteil dennoch zu unnötigen Klumpenrisiken führen kann und Diversifikation oft die bessere Wahl bleibt. Die konkrete steuerliche Belastung hängt von der individuellen Struktur, dem Gewerbesteuerhebesatz, der Art der Wertpapiere und der späteren Mittelverwendung ab. Eine steuerliche und rechtliche Einzelfallprüfung bleibt erforderlich. Wichtiger rechtlicher Hinweis Veräußerungsgewinne aus direkt gehaltenen Aktien sind in einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich zu 95 Prozent steuerfrei. Die Belastung kann dadurch auf Gesellschaftsebene bei rund 1,5 Prozent liegen – vor einer späteren Ausschüttung an den Gesellschafter. Doch der Vorteil begünstigt ausgerechnet Einzelaktien und damit Konzentrations- und Auswahlrisiken. Warum ein diversifizierter Fondsmantel dennoch die bessere Struktur sein kann. 1,54 Prozent: richtig gerechnet, schnell falsch verstanden Während Kursgewinne im Privatdepot grundsätzlich mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet werden, kann die Steuer auf einen Aktiengewinn in einer GmbH nur rund 1,5 Prozent betragen. Nach § 8b Körperschaftsteuergesetz bleiben 95 Prozent des Gewinns aus unmittelbar gehaltenen Aktien grundsätzlich außer Ansatz. Fünf Prozent gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben und werden mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet. Die genaue Belastung hängt vom kommunalen Gewerbesteuerhebesatz ab. Bei einer Gesamtsteuerbelastung der GmbH von rund 30,8 Prozent ergeben sich auf die steuerpflichtigen fünf Prozent rechnerisch etwa 1,54 Prozent des Veräußerungsgewinns. Aus 100.000 Euro Aktiengewinn verblieben damit zunächst rund 98.460 Euro in der Gesellschaft. Im Privatdepot wären es ohne Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag und Verlustverrechnung rund 73.625 Euro. Der Unterschied ist erheblich – beantwortet aber noch nicht die Frage nach der besseren Anlage. Der Steuersatz gilt nicht für alles, was im Depot steigt Die Begünstigung gilt weder für sämtliche Wertpapiere noch für den gesamten Verkaufserlös. Entscheidend ist der Gewinn aus der Veräußerung unmittelbar gehaltener Aktien – also der Unterschied zwischen Erlös und steuerlichem Buchwert. Zinsen folgen einer anderen Logik. Auch Dividenden aus kleinen börsennotierten Beteiligungen können wesentlich höher belastet werden. Für Investmentfonds gelten eigene Teilfreistellungen. Korrekt lautet die Aussage daher: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gewinn aus direkt gehaltenen Aktien auf Ebene der Kapitalgesellschaft mit ungefähr 1,5 Prozent belastet werden . Die Steuer endet nicht zwingend in der GmbH Solange das Geld in der Gesellschaft verbleibt und weiter investiert wird, kann die niedrige Besteuerung ihre größte Wirkung entfalten: Ein höherer Anteil des Gewinns steht für die Wiederanlage zur Verfügung. Soll das Verm... - [Dividende oder Kursgewinn: Warum die Steuer den Unterschied macht](https://www.kaercher-schuler.de/dividende-oder-kursgewinn) Dividende oder Kursgewinn: Warum die Steuer den Unterschied macht Im Betriebsvermögen werden Dividenden, Zinsen und Kursgewinne ganz unterschiedlich besteuert. Deshalb entscheidet nicht nur die Rendite, sondern auch deren steuerliche Herkunft über den Anlageerfolg. Die Berechnungen sind vereinfachte Beispiele. Die konkrete Belastung hängt unter anderem von Beteiligungshöhe, Erwerbszeitpunkt, Gewerbesteuerhebesatz, Fondsqualifikation, Quellensteuern, Verlustverrechnung und späterer Mittelverwendung ab. Eine steuerliche Einzelfallprüfung bleibt erforderlich. Wichtiger rechtlicher Hinweis Im Privatdepot werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne grundsätzlich ähnlich besteuert. In einer Kapitalgesellschaft ändert sich das Bild: Streubesitzdividenden und Zinsen können voll steuerpflichtig sein, während Gewinne aus dem Verkauf direkt gehaltener Aktien weitgehend freigestellt werden. Für Investmentfonds gelten wiederum eigene Teilfreistellungen. Damit entscheidet nicht nur die Renditehöhe, sondern auch ihre Herkunft über das Ergebnis nach Steuern. Gleicher Ertrag, völlig andere Steuer Im Privatvermögen unterliegen Dividenden und Aktiengewinne grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Beim Kursgewinn entsteht die Steuer jedoch erst durch den Verkauf, bei der Dividende bereits mit ihrer Auszahlung. Finanzverwaltung NRW zur Abgeltungsteuer In einer GmbH ist der Unterschied größer. Veräußerungsgewinne aus direkt gehaltenen Aktien sind grundsätzlich zu 95 Prozent steuerfrei. Dividenden aus kleinen Börsenbeteiligungen – sogenanntem Streubesitz – können dagegen voll steuerpflichtig sein. Damit können zwei Erträge von jeweils 100.000 Euro zu vollkommen unterschiedlichen Nettoergebnissen führen. Das 100.000-Euro-Beispiel Unterstellen wir eine vermögensverwaltende GmbH mit einer kombinierten Belastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von rund 30,8 Prozent. Sonderfälle und spätere Ausschüttungen an den Gesellschafter bleiben unberücksichtigt. Beim Verkauf direkt gehaltener Aktien werden nur fünf Prozent des Gewinns steuerlich angesetzt. Von 100.000 Euro wären rund 1.540 Euro Steuern zu zahlen; etwa 98.460 Euro könnten weiter investiert werden. Stammen 100.000 Euro dagegen aus Dividenden einer Beteiligung von weniger als zehn Prozent, greift die körperschaftsteuerliche Freistellung grundsätzlich nicht. Im vereinfachten Beispiel blieben nur rund 69.200 Euro in der Gesellschaft. Auch 100.000 Euro Zinsen wären grundsätzlich voll steuerpflichtig und lägen steuerlich näher an der Streubesitzdividende als am Aktienkursgewinn. Der Unterschied beträgt in diesem Beispiel fast 30.000 Euro – obwohl vor Steuern jeweils derselbe Ertrag erzielt wurde. Warum Dividenden in der GmbH häufig nicht privilegiert sind Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Portfoliopositionen und unternehmerisch relevanten Beteiligungen. Für eine weitgehende körperschaftsteuerliche Freistellung ... - [0 % Steuern auf Gold? Wann Goldgewinne wirklich steuerfrei sind](https://www.kaercher-schuler.de/wann-goldgewinne-wirklich-steuerfrei-sind) 0 % Steuern auf Gold? Wann Goldgewinne wirklich steuerfrei sind Nicht jedes Investment mit Goldbezug wird steuerlich gleich behandelt. Ob Gewinne nach Ablauf der einjährigen Haltedauer steuerfrei sind, hängt unter anderem von der Anlageform, der Haltedauer und der Vermögenssphäre ab. Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Produktausgestaltung, dem Zeitpunkt des Erwerbs und Verkaufs sowie der Zuordnung zum Privat- oder Betriebsvermögen ab. Vor einer Umsetzung sollte eine steuerliche und rechtliche Einzelfallprüfung erfolgen. Wichtiger rechtlicher Hinweis Gewinne aus physischem Gold können im Privatvermögen nach Ablauf der einjährigen Haltefrist steuerfrei sein. Das gilt jedoch nicht automatisch für jedes Wertpapier mit Goldbezug – und grundsätzlich nicht für Gold im Betriebsvermögen. Barren, auslieferungsfähige Gold-ETCs, Zertifikate und Goldfonds können steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Entscheidend sind Rechtsform, Auslieferungsanspruch, Haltedauer und Vermögenssphäre. Gold ist nicht gleich Goldanlage „In Gold investieren“ kann einen Barren, eine Münze, eine börsengehandelte Schuldverschreibung, ein Zertifikat, einen Investmentfonds oder Goldminenaktien bedeuten. Alle Varianten können vom Goldpreis profitieren. Rechtlich und steuerlich sind sie jedoch nicht dasselbe. Der Hinweis „physisch besichert“ reicht für eine Beurteilung nicht aus. Entscheidend ist, was der Anleger tatsächlich erwirbt: Gold, einen Lieferanspruch, eine Geldforderung, einen Fondsanteil oder eine Unternehmensbeteiligung. Physisches Gold im Privatvermögen Goldbarren und Anlagemünzen sind im Privatvermögen grundsätzlich sonstige Wirtschaftsgüter. Werden sie nach mehr als einem Jahr verkauft, fällt auf den Gewinn regelmäßig keine Einkommensteuer an. Daher stammt die Aussage von „null Prozent Steuern auf Goldgewinne“. Innerhalb der Jahresfrist kann dagegen ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen. Der Gewinn wird dann grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz erfasst, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich ist insbesondere § 23 EStG. Die Kehrseite: Ein nach Ablauf der Frist realisierter Verlust kann grundsätzlich ebenfalls nicht steuerlich genutzt werden. Steuerfreiheit bedeutet also nicht Risikofreiheit. Hinzu kommen praktische Fragen. Bei physischem Gold müssen Kaufbelege und Haltedauer nachvollziehbar dokumentiert werden. Ohne ausreichenden Nachweis kann es später schwieriger werden, Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten gegenüber der Finanzverwaltung zu belegen. Umsatzsteuerfrei ist nicht dasselbe wie gewinnsteuerfrei Qualifizierendes Anlagegold kann bereits beim Kauf von der Umsatzsteuer befreit sein. Dazu zählen bestimmte Goldbarren und gesetzlich definierte Anlagemünzen. Die Voraussetzungen regelt § 25c UStG. Diese Umsatzsteuerbefreiung ist von der Einkommensteuer auf einen späteren Gewinn zu trennen. Die Umsatzsteuer betrifft den Erwerb, die Einkommensteuer den Verkaufsgewinn. Ein Produkt ka... - [Familienstiftung: Vermögen generationenübergreifend schützen](https://www.kaercher-schuler.de/vermoegen-generationenuebergreifend-schuetzen) Familienstiftung: Vermögen generationenübergreifend schützen Scheidung, Erbstreit oder Fehlentscheidungen können Familienvermögen gefährden. Eine Familienstiftung schafft langfristige Strukturen und sichert Vermögen über Generationen hinweg. Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Wichtiger rechtlicher Hinweis Familienvermögen ist nicht nur Marktrisiken ausgesetzt. Scheidungen, Erbstreitigkeiten, persönliche Haftungsfälle oder unüberlegte Entscheidungen späterer Generationen können ein Lebenswerk gefährden. Eine liechtensteinische Familienstiftung kann Vermögen rechtlich verselbstständigen und seine Verwendung an langfristige Regeln binden. Sie ist jedoch kein steuerfreier Zufluchtsort: Entscheidend sind eine frühzeitige Gestaltung, klare Stiftungsziele und eine belastbare Organisation. Eine Stiftung schützt nicht allein deshalb, weil sie in Liechtenstein sitzt Bei „Asset Protection“ denken viele zunächst an einen besonders sicheren Ort: ein stabiles Land, eine ausländische Bank oder eine schwer zugängliche Rechtsstruktur. Der eigentliche Schutzmechanismus einer Stiftung liegt jedoch nicht in ihrem geografischen Sitz. Er liegt in der Trennung des Vermögens von der Person, die es aufgebaut hat. Eine liechtensteinische Stiftung ist ein rechtlich und wirtschaftlich verselbstständigtes Zweckvermögen. Der Stifter widmet ihr bestimmte Vermögenswerte und legt fest, welchem Zweck sie dienen und wer begünstigt werden soll. Anschließend gehört das eingebrachte Vermögen grundsätzlich nicht mehr dem Stifter, sondern der Stiftung als eigenständiger juristischer Person. Anders als bei einer GmbH gibt es keine Gesellschaftsanteile, die einfach vererbt oder verkauft werden können. (Amt für Justiz Liechtenstein) Genau darin liegt der erste wichtige Unterschied zu einem Testament oder einer Familiengesellschaft: Die Stiftung regelt nicht nur, wer Vermögen später erhalten soll. Sie verändert bereits dessen rechtliche Zuordnung. Vermögensschutz beginnt mit einem Eigentumsverzicht Wurde das Vermögen wirksam und rechtzeitig auf eine eigenständige Stiftung übertragen, gehört es grundsätzlich nicht mehr zum Privatvermögen des Stifters. Es fällt daher bei dessen Tod nicht automatisch in den Nachlass und muss nicht unter mehreren Erben aufgeteilt werden. Auch persönliche Lebensereignisse eines Begünstigten – etwa eine Scheidung, Überschuldung oder geschäftliche Fehlentscheidung – greifen nicht ohne Weiteres auf das Stiftungsvermögen durch. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Stiftung Vermögen nachträglich unangreifbar machen könnte. Bestehende Ansprüche von Gläubigern, Ehepartnern oder Finanzbehörden verschwinden nicht durch eine Übertragung. Vermögensverschiebungen, die Gläubiger gezielt benachteiligen, können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Auch unentgeltliche Übertragungen kennt das deutsche Anfechtungsrecht als möglichen Anfechtungstatbestand. (Anfechtungsgese... - [Gemeinnützige Stiftung: Vermögen mit Wirkung weitergeben](https://www.kaercher-schuler.de/vermoegen-mit-wirkung-weitergeben) Gemeinnützige Stiftung: Vermögen mit Wirkung weitergeben Wer keine Erben hat, kann mit einer gemeinnützigen Stiftung dauerhaft Gutes bewirken. Entscheidend ist, die Verwendung des Vermögens frühzeitig und nach den eigenen Vorstellungen für die Zukunft klar zu gestalten. Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Wichtiger rechtlicher Hinweis Ein Vermögen beantwortet nicht von selbst, was nach dem Tod seines Eigentümers damit geschehen soll. Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen wechseln lediglich den Rechtsträger. Ob damit später Forschung gefördert, kulturelles Erbe bewahrt, Tieren geholfen oder ein soziales Projekt in der Heimatregion unterstützt wird, muss zu Lebzeiten geregelt werden. Gerade Menschen ohne eigene Nachkommen verschieben diese Entscheidung häufig. Das ist verständlich: Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod fällt schwer, und eine Stiftung wirkt zunächst wie eine große, endgültige Konstruktion. Doch wer keine Regelung trifft, überlässt die wichtigste Entscheidung anderen. Was geschieht, wenn keine Erben vorhanden sind? Existieren weder Verwandte noch ein erbender Ehe- oder Lebenspartner und wurde kein Testament oder Erbvertrag errichtet, erbt nach der gesetzlichen Erbfolge letztlich das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte – andernfalls der Bund. Der Staat kann die Erbschaft grundsätzlich nicht ausschlagen. (§ 1936 BGB) Das Vermögen geht dabei nicht automatisch verloren. Es wird aber auch nicht nach den persönlichen Vorstellungen des Erblassers eingesetzt. Wer über Jahrzehnte bestimmte Themen unterstützt, sich einer Region verbunden fühlt oder ein konkretes gesellschaftliches Anliegen verfolgt, erreicht ohne eigene Regelung keine Fortsetzung dieses Engagements. Ein Testament kann einzelne Organisationen als Erben einsetzen oder ihnen Vermächtnisse zuwenden. Soll das Vermögen jedoch dauerhaft nach selbst definierten Grundsätzen wirken, kann eine gemeinnützige Stiftung die weitergehende Lösung sein. Eine Stiftung hat keine Erben – sie hat einen Zweck Eine rechtsfähige Stiftung ist eine eigenständige, mitgliederlose juristische Person. Ihr Vermögen gehört weder dem Stifter noch dem Stiftungsvorstand. Es ist dauerhaft einem festgelegten Zweck gewidmet. Damit unterscheidet sich die Stiftung wesentlich von einer einmaligen Spende. Eine Spende unterstützt die aktuelle Arbeit einer Organisation. Eine Stiftung schafft einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen, innerhalb dessen Vermögen über einen längeren Zeitraum verwaltet und für bestimmte Ziele eingesetzt wird. Der Stifter kann beispielsweise festlegen: • welche gemeinnützigen Anliegen unterstützt werden, • ob die Förderung regional oder überregional erfolgen soll, • welche Projekte oder Personengruppen im Mittelpunkt stehen, • nach welchen Kriterien Förderentscheidungen getroffen werden, • wer die Stiftung führt und kontrolliert, • ... - [400.000 Euro steuerfrei? Warum Freibeträge nicht ausreichen](https://www.kaercher-schuler.de/warum-freibetraege-nicht-ausreichen) 400.000 Euro steuerfrei? Warum Freibeträge nicht ausreichen Steuerfreie Schenkungen sind nur ein Teil einer erfolgreichen Nachfolgeplanung. Langfristige Versorgung, Kontrolle und familiäre Risiken sollten ganzheitlich und vorausschauend in die Planung einbezogen werden. Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Wichtiger rechtlicher Hinweis Am Anfang vieler Nachfolgeplanungen steht eine scheinbar einfache Rechnung: Wie viel Vermögen kann innerhalb der Familie übertragen werden, ohne Erbschaft- oder Schenkungsteuer auszulösen? Diese Frage ist berechtigt – aber unvollständig. Denn eine steuerfreie Schenkung kann wirtschaftlich unvernünftig, rechtlich unzureichend oder familiär konfliktträchtig sein. Wer nur den Freibetrag betrachtet, übersieht häufig die wichtigeren Fragen: Wird das übertragene Vermögen später noch für die eigene Versorgung benötigt? Wer entscheidet künftig über Verkauf oder Anlage? Und was geschieht bei Scheidung, Insolvenz oder Tod des Beschenkten? Wie viel lässt sich steuerfrei übertragen? Der persönliche Freibetrag beträgt derzeit grundsätzlich: • 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, • 400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder, • 400.000 Euro für Enkel, wenn das verbindende Kind bereits verstorben ist, • 200.000 Euro für andere Enkel, • 100.000 Euro für Urenkel sowie Eltern und Großeltern bei einem Erwerb von Todes wegen, • 20.000 Euro für viele weiter entfernte oder nicht verwandte Personen. Die Freibeträge gelten jeweils im Verhältnis zwischen einem bestimmten Schenker und einem bestimmten Empfänger. Ein Kind kann daher grundsätzlich 400.000 Euro vom Vater und weitere 400.000 Euro von der Mutter erhalten. Bei zwei Eltern und zwei Kindern könnten auf diese Weise rechnerisch bis zu 1,6 Millionen Euro innerhalb der Freibeträge übertragen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vermögenswerte den jeweiligen Eltern tatsächlich gehören und die Übertragungen rechtlich wirksam durchgeführt werden. (§ 16 ErbStG) Bereits hier zeigt sich: Freibeträge sind keine Eigenschaft des Familienvermögens. Sie gehören immer zu einer konkreten Beziehung zwischen zwei Personen. Die Zehnjahresfrist ist kein einfacher Neustartknopf Häufig heißt es verkürzt, die Freibeträge könnten „alle zehn Jahre“ erneut genutzt werden. Steuerrechtlich werden jedoch alle Erwerbe derselben Person von demselben Schenker innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Schenkt ein Vater seiner Tochter zunächst 250.000 Euro und sechs Jahre später weitere 250.000 Euro, werden beide Übertragungen für die Besteuerung des zweiten Erwerbs zusammengerechnet. Erst wenn ein früherer Erwerb außerhalb des maßgeblichen Zehnjahreszeitraums liegt, belastet er den persönlichen Freibetrag für die neue Übertragung grundsätzlich nicht mehr. (§ 14 ErbStG) Wer größere Vermögen übertragen möchte, benötigt daher Zeit. Beginnt die Planung erst im hohen Alter oder nach einer ... - [Impressum](https://www.kaercher-schuler.de/impressum) Impressum von Kärcher & Schuler Capital Management Verantwortlich für den Inhalt des Online-Angebots und Anbieter der Dienste Kärcher & Schuler Capital Management GmbH Eisenbahnstraße 18 77704 Oberkirch E-Mail: info@kaercher-schuler.de Telefon: +49 7802 989920 0 Geschäftsführer: Samuel Kärcher, Richard Schuler Handelsregister: Amtsgericht Freiburg HRB: 730597 Ust.-Id. Nr: DE366969669 E-Mail: info@kaercher-schuler.de Verantwortlicher i.S.d.§ 18 Abs. 2 MstV: Samuel Kärcher und Richard Schuler, Eisenbahnstraße 18, 77704 Oberkirch Webdesign und Umsetzung Kärcher & Schuler Capital Management GmbH Eisenbahnstr. 18 77704 Oberkirch Tel: +49 7802 989920 0 E-Mail: info@kaercher-schuler.de Tätigkeit als vertraglich gebundener Vermittler Wir sind als vertraglich gebundener Vermittler der NFS Netfonds Financial Service GmbH in das öffentliche Register eingetragen, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet geführt wird. Das Register können Sie einsehen auf www.bafin.de. Dabei bieten wir Ihnen folgende Wertpapierdienstleistungen ausschließlich auf Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH als vertraglich gebundener Vermittler gem. § 3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) an: Allgemeine Angaben Inhalt des Onlineangebotes Keine Angabe oder Aussage auf dieser Webseite stellt eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf einer Aktie oder eines anderen Finanzinstrumentes dar, sondern dient ausschließlich der Information. Die Inhalte dieser Internetseite sind ausschließlich dazu gedacht, als allgemeine Richtlinie und Orientierung für den persönlichen Interessenbereich des Benutzers zu dienen, wobei dieser für die Weiterverwendung der Informationen selbst verantwortlich ist. Die Informationen werden mit dem Grundverständnis gegeben, dass der Herausgeber auf diesem Weg keine rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, steuerlichen oder andere professionellen Ratschläge bzw. Dienstleistungen erteilt. 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Verweise und Links Sofern auf Verweisziele („Links“) direkt oder indirekt verwiesen wird, die außerhalb unseres Verantwortungsbereich... - [Unser Investmentfonds KSCM QuantOptimum](https://www.kaercher-schuler.de/kapitalanlage) Weitere Dienstleistungen Unsere Dienstleistungen verbinden individuelle Vermögensverwaltung, strategische Kapitalanlage und durchdachte Strukturkonzepte zu einer ganzheitlichen Beratung für anspruchsvolle Privatpersonen, Unternehmer und Familien – langfristig ausgerichtet, bankenunabhängig und persönlich betreut. Strukturkonzeption Konzeptionierung einer individuell optimierten Anlagestruktur für Privat- Betriebs- und Stiftungsvermögen unter Berücksichtigung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Generationenmanagement Vermögen langfristig sichern und generationenübergreifend weitergeben – Konzeption einer optimalen Nachfolgelösung für die Weitergabe und Sicherung von Vermögen. " Leistung ist dann gut, wenn sie konstant ist. " Unser Investmentfonds Investiert wird global in Aktien, hochwertige Anleihen und Gold. Die Gewichtung folgt klaren Regeln und verbindet langfristige Renditechancen mit Stabilität und Diversifikation. Global diversifiziert. Liquide umgesetzt. Transparent. Der KSCM QuantOptimum bündelt unseren Anlageansatz in einem transparenten und liquiden Fonds. Global All-Cap Über 8.000 Unternehmen weltweit, einschließlich Schwellenländern sowie kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Stabile Währungen Anlagen in Euro, Schweizer Franken und Norwegischen Kronen mit AAA-Rating. Kosteneffizient Steuerneutrales Rebalancing, Teilfreistellung und niedrige Transaktionskosten. Regelbasiert Klare Regeln bestimmen Allokation und laufende Anpassung des Portfolios. Risikobewusst Mindestens 30 Prozent werden in festverzinsliche Wertpapiere mit top Bonität investiert. Liquide und transparent umgesetzt Börsentäglich handelbar, jederzeit verfügbar und mit einer transparenten Kostenstruktur. Inhalt Rechtliches Kontakt Kärcher & Schuler Capital Management GmbH Eisenbahnstraße 18 77704 Oberkirch Unser Investmentfonds Global diversifiziert. Liquide umgesetzt. Transparent. Der KSCM QuantOptimum bündelt unseren Anlageansatz in einem transparenten und liquiden Fonds. Investiert wird global in Aktien, hochwertige Anleihen und Gold. Die Gewichtung folgt klaren Regeln und verbindet langfristige Renditechancen mit Stabilität und Diversifikation. Weitere Dienstleistungen Ganzheitliches Vermögensmanagement mit klarer Strategie, persönlicher Betreuung und individuellen Lösungen. Die große Überschrift Die große Überschrift Inhalt Rechtliches Kontakt Kärcher & Schuler Capital Management GmbH Eisenbahnstraße 18 77704 Oberkirch - [Strukturkonzeption - Individuelle Lösungen für Ihr Vermögen](https://www.kaercher-schuler.de/strukturkonzeption) Strukturkonzeption Die Qualität einer Kapitalanlage hängt nicht nur davon ab, in was investiert wird. Genauso entscheidend ist, über welche Strukturen investiert und Kapitalanlagen gehalten werden. Das beste Investment gibt es nicht. Das passende schon. Weitere Dienstleistungen Unsere Dienstleistungen verbinden individuelle Vermögensverwaltung, strategische Kapitalanlage und durchdachte Strukturkonzepte zu einer ganzheitlichen Beratung für anspruchsvolle Privatpersonen, Unternehmer und Familien – langfristig ausgerichtet, unabhängig begleitet und persönlich betreut. Kapitalanlage Individuelle Anlagelösungen, strategisch geplant, professionell begleitet und steuerlich optimiert – abgestimmt auf Ihre persönlichen Ziele, Ihren Anlagehorizont sowie Ihre individuelle Lebenssituation. Generationenmanagement Vermögen langfristig sichern und generationenübergreifend weitergeben – Konzeption einer optimalen Nachfolgelösung für die Weitergabe und Sicherung von Vermögen. Inhalt Rechtliches Kontakt Kärcher & Schuler Capital Management GmbH Eisenbahnstraße 18 77704 Oberkirch Strukturkonzeption Das beste Investment gibt es nicht. Das passende schon. Die Qualität einer Kapitalanlage hängt nicht nur davon ab, in was investiert wird. Genauso entscheidend ist, über welche Strukturen investiert und Kapitalanlagen gehalten werden. Weitere Dienstleistungen Ganzheitliches Vermögensmanagement mit klarer Strategie, persönlicher Betreuung und individuellen Lösungen. Die große Überschrift Die große Überschrift Inhalt Rechtliches Kontakt Kärcher & Schuler Capital Management GmbH Eisenbahnstraße 18 77704 Oberkirch - [Generationenmanagement - Vermögen über Generationen erhalten](https://www.kaercher-schuler.de/generationenmanagement) Generationen-Management Das richtige Generationenmanagement schafft frühzeitig klare Regeln dafür, wie Vermögen erhalten, genutzt und weitergegeben werden soll. Vermögen über Generationen erhalten. Weitere Dienstleistungen Unsere Dienstleistungen verbinden individuelles Vermögensmanagement, strategische Kapitalanlage und durchdachte Strukturkonzepte zu einer ganzheitlichen Beratung für anspruchsvolle Privatpersonen, Unternehmer und Familien – langfristig ausgerichtet, unabhängig begleitet und persönlich betreut. Kapitalanlage Individuelle Anlagelösungen, strategisch geplant, professionell begleitet und steuerlich optimiert – abgestimmt auf Ihre persönlichen Ziele, Ihren Anlagehorizont sowie Ihre individuelle Lebenssituation. Strukturkonzeption Konzeptionierung einer individuell optimierten Anlagestruktur für Privat- Betriebs- und Stiftungsvermögen unter Berücksichtigung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Unsere Expertise Generationenmanagement beginnt nicht erst mit dem Erbfall. Es schafft frühzeitig klare Regeln dafür, wie Vermögen erhalten, genutzt und weitergegeben werden soll. Stiftungen als langfristiges Gestaltungsinstrument Familienstiftungen Vermögen über Generationen steuern und sichern. Gemeinnützige Stiftungen Sie entscheiden, welche Initiativen Sie unterstützen möchten. Liechtensteinische Familienstiftung Grenzüberschreitende Nachfolgeplanung Erben ohne Streit: Warum klare Regeln wichtiger sind als ein Testament allein Typische Konfliktfelder bei Immobilien, Unternehmensanteilen und größeren Geldvermögen - wir beraten Sie sehr gerne. Inhalt Rechtliches Kontakt Kärcher & Schuler Capital Management GmbH Eisenbahnstraße 18 77704 Oberkirch Generationen-Management Vermögen über Generationen erhalten. Das richtige Generationenmanagement schafft frühzeitig klare Regeln dafür, wie Vermögen erhalten, genutzt und weitergegeben werden soll. Weitere Dienstleistungen Ganzheitliches Vermögensmanagement mit klarer Strategie, persönlicher Betreuung und individuellen Lösungen. Die große Überschrift Die große Überschrift Inhalt Rechtliches Kontakt Kärcher & Schuler Capital Management GmbH Eisenbahnstraße 18 77704 Oberkirch